Richtlinien
Anmeldung / Aufnahme
Mit der Anmeldung des separatem Anmeldeformular der Spielgruppe Gretzolino, werden die Richtlinien und Vertragsbedingungen akzeptiert. Sie sind eine verbindliche Vereinbarung und gelten für ein Schuljahr.
Das Spielgruppenjahr beginnt nach den Sommerferien. Wir richten uns nach den vorgegebenen Schulferien und Feiertagen der Schule Gretzenbach. In den Schulferien, wie auch Feiertagen finden keine Spielgruppentage statt.
Sobald die Eltern die Anmeldebestätigung erhalten haben, ist der Spielgruppenplatz für ein Kind verbindlich reserviert. Erfolgt danach eine Abmeldung, ist eine Umtriebs-Entschädigung von CHF 100.- zu leisten.
Bei einer Warteliste wird die Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen berücksichtigt. Kinder, die bereits die Spielgruppe besuchen und ein weiteres Jahr kommen möchten, haben auch bei Neuanmeldungen Vorrang.
Die Gruppengrösse beträgt Maximum 10 Kinder, damit eine individuelle und altersgerechte Betreuung gewährleistet werden kann.
Soweit es freie Plätze gibt und es die Gruppenzusammensetzung zulässt, ist auch ein Eintritt während des Jahres möglich. Hierbei darf jederzeit bei der Spielgruppenleitung angefragt werden.
Wird eine Gruppe über das Jahr kleiner und verbleiben weniger als 5 Kinder, behalten wir uns das Recht vor, die Gruppe aufzulösen und die Kinder in andere Gruppen um zuteilen.
Spielgruppenzeit
Die Spielgruppe findet am Vormittag von 08:30 bis 11:00 Uhr und am Nachmittag von 13:30 bis 16:00 Uhr statt.
Kosten / Rechnung
Der Quartalsbeitrag der Spielgruppe beträgt pro Jahr:
1 Spielgruppenhalbtag in der Woche 1000.- CHF (250.- CHF pro Quartal)
2 Spielgruppenhalbtage in der Woche 2000.- CHF (500.- CHF pro Quartal)
3 Spielgruppenhalbtage in der Woche 3000.- CHF (750.- CHF pro Quartal)
Der Betrag wird durch vier geteilt und alle drei Monate in Rechnung gestellt.
Wir richten uns nach den Schulquartalen:
- Quartal -> August bis Oktober
- Quartal -> November bis Januar
- Quartal -> Februar bis April
- Quartal -> Mai bis Juli
Die Rechnung ist bis zum Ende des Vormonates (jeweils vor dem Beginn des neuen Quartals) zu bezahlen. Die Quartalsrechnung muss vollständig bezahlt werden.
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann eine Mahngebühr von CHF 20.- erhoben werden. Bei Nichtbezahlung kann das Kind von der Spielgruppe ausgeschlossen werden.
Da für Ihr Kind jeweils ein Spielgruppenplatz reserviert ist, können Abwesenheiten des Kindes nicht zurückerstattet werden.
Wenn Geschwister zugleich die Spielgruppe besuchen, reduziert sich der Tarif bei dem zweiten Kind um 10 %.
Probezeit
Die ersten vier Wochen seit dem Eintritt des Kindes in die Spielgruppe gelten als Probezeit. In dieser Zeit ist ein Austritt jederzeit möglich, wobei der volle Monat (CHF 83.- ) bezahlt werden muss. Der Restbetrag (CHF 167.-) wird zurückerstattet.
Vertragsdauer / Kündigung
Der Vertrag gilt für ein Jahr und endet ohne Kündigung am Ende des Spielgruppenjahres. Das Spielgruppenjahr richtet sich nach dem Schuljahr.
Bei Beendigung innerhalb des Schuljahres, muss die Kündigung schriftlich, einen Monat vor Quartalsende erfolgen. Ansonsten wird das Folgequartal vollumfänglich verrechnet, da die Neubesetzung des Spielgruppenplatzes geregelt werden muss.
Diese Regelung gilt ebenfalls bei Kindern, die von zwei Spielgruppentagen auf einen Tag reduzieren möchten.
Ausfall der Spielgruppenleitung
Kann ein Spielgruppenhalbtage aufgrund Krankheit, Unfall oder anderer Verhinderung der Spielgruppenleitung nicht durchgeführt werden und es steht keine geeignete Vertretung zur Verfügung, gilt folgende Regelung:
Bis zu zwei Ausfälle pro Quartal begründen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift.
Ab dem dritten ausgefallenen Termin pro Quartal wird der Beitrag anteilig pro ausgefallenen Spielgruppenhalbtag gutgeschrieben. Die Gutschrift erfolgt jeweils am Ende des Quartals und wird mit der nächsten Rechnung verrechnet. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Wurde eine Vertretung für den Spielgruppenmorgen gefunden, besteht kein Anspruch auf Gutschrift.
Höhere Gewalten sind ausgeschlossen.
Krankheit der Kinder
Bei Krankheit oder Abwesenheit der Spielgruppenkinder, können Abwesenheiten nicht zurückerstattet werden.
Kinder mit Fieber, Durchfall, Erbrechen, starke Erkältung, krankheitsbedingten Hautausschlägen, „nicht zwägi Chind“, müssen zu Hause bleiben. Sie müssen mind 24h symptomfrei sein.
Kinder, die Läuse haben, müssen der Spielgruppenleitung gemeldet werden. Diese dürfen, wenn sie behandelt worden sind, nach 24h wieder die Spielgruppe besuchen.
Wenn die Spielgruppenleitung während der Spielgruppenzeit merkt, dass ein Kind Fieber, Durchfall od ect hat, müssen die Eltern jederzeit ihr Kind abholen kommen.
Bring- und Abholzeit
Das Kind darf nicht früher als 10 min vor Beginn der Spielgruppenzeit gebracht werden.
Die Eltern müssen ihr Kind pünktlich bringen und wieder abholen.
Znüni und Zvieri
Beim Znüni / Zvieri wird auf eine gesunde Ernährung geachtet. Es dürfen keine Süssigkeiten, Chips, Salzstangen, Tucs, Kekse, Muffins, ect oder Süssgetränke mitgebracht werden.
Aus Allergie-Sicherheitsgründen dürfen auch keine Nüsse mitgebracht werden.
Haftung
Die Spielgruppe haftet nicht für die vom Kind mitgebrachten Sachen (Spielsachen, Kleider, Schmuck…). Die Spielgruppe verfügt über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung.
Schweigepflicht
Die Spielgruppe ist verpflichtet, alle privaten Informationen, die das Kind und die Familie betreffen, vertraulich zu behandeln. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Spielgruppen-Vertrages.
Versicherung
Die Krankheits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes für den Aufenthalt in der Spielgruppe sowie auf dem Hin- und Rückweg ist Sache der Eltern. Die Spielgruppe übernimmt keine Haftung.
Einverständniserklärung für mediale Kommunikation
Es wird pro Spielgruppen-Gruppe eine WhatsApp-Gruppe eröffnet. Dort werden wöchentliche Informationen mitgeteilt und Fotos von den Kindern in der Spielgruppe gesendet. Dies wird mit der Unterschrift dieser Anmeldung bestätigt.
Ausschluss der Spielgruppe
Die Einhaltung der Spielgruppenrichtlinien sowie eine respektvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Spielgruppenleitung sind Vorraussetzung für den Besuch der Spielgruppe.
Werden Vereinbarungen oder Richtlinien wiederholt nicht eingehalten oder wird der Spielgruppenbetrieb bzw. die Sicherheit oder das Wohl anderer Kinder beeinträchtig, behält sich die Spielgruppenleitung vor, Massnahmen zu ergreifen.
In der Regel erfolgt ein Gespräch mit den Eltern, eine gemeinsame Lösungsfindung und bei Bedarf eine schriftliche Verwarnung.
Führt dies zu keiner Verbesserung oder liegt ein schwerwiegender Vorfall vor, kann ein Ausschluss aus der Spielgruppe ausgesprochen werden.
Gründe können insbesondere sein:
- wiederholte Missachtung der Richtlinien
- Ausstehende Zahlung trotz Mahnung
- Nicht gemeldete oder ungeklärte Absenzen
- Gefährdung anderer Kinder oder des Personals
- Fehlende Kooperation der Erziehungsberechtigten
Der Ausschluss erfolgt in der Regel auf Monatsende. In schwerwiegenden Fällen ist ein sofortiger Ausschluss möglich.
Bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
Änderung und Ergänzung
Die Spielgruppe Gretzolino behält sich das Recht vor, die Richtlinien jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Eine Information diesbezüglich erfolgt in geeigneter Form.
Spielgruppe Gretzolino
Gretzenbach, März 2026